Schulärztin

Schulärztin

Seit 1. September 2018 ist  

Frau Dr. Elisabeth Geier

 

vom Land OÖ als Schul- und Beratungsärztin für die Volksschule Asten bestellt.

Sie nimmt die schulärztlichen Aufgaben für die Gemeinde wahr, dazu die beratungsärztliche Tätigkeit des Landes und sie ist Ansprechpartnerin in gesundheitlichen Belangen unserer Schüler/innen.

Hauptaufgabe der Schulärztin ist, die Schüler/innen der Volksschule Asten jährlich zu untersuchen.

  • Es soll ein Vertrauensverhältnis zu den zu betreuenden Kindern aufgebaut werden.
  • Ferner sollen Kinder, mit denen die Schulärztin eine Nachuntersuchung vereinbart hat, mehrmals im Jahr untersucht werden.
  • Außerdem werden Kinder, deren Gesundheitszustand über Antrag der Schulleitung festgestellt werden soll, untersucht.
  • Kinder, die länger als eine Woche am Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport nicht teilnehmen können, sollen untersucht werden.
  • Die Eltern gesundheitlich gefährdeter Kinder müssen benachrichtigt werden und können zu Sprechstunden kommen.
  • Die Schulleitung, die Lehrerinnen und die Eltern werden in schulärztlichen und schulhygienischen Angelegenheiten beraten sowie in allen Fragen der Gesundheitserziehung.

Gutachten werden erstellt:

  • Über die gesundheitliche und körperliche Eignung für die betreffende Schulart
  • Ob ein Kind aus gesundheitlichen Gründen an einzelnen Unterrichtsgegenständen nicht teilnehmen kann
  • Ob ein Leistungsrückstand aus gesundheitlichen Gründen eingetreten ist
  • Zur Feststellung der Schulreife bei Ansuchen um vorzeitige Aufnahme

Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Ob durch Überspringen einer Schulstufe eine körperliche Überforderung nicht zu befürchten ist
  • Von Schüler/innen, bei denen der Verdacht aus Suchtgiftmissbrauch besteht

Beratungen:

  • Der Lehrer/Innen bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung von Kindern mit körperlicher Behinderung bzw. gesundheitlicher Gefährdung
  • Der Lehrer/innen bei ihrer gemeinsamen Behandlung mit den Eltern in Fragen der Schulgesundheitspflege
  • Des Schulforums bei der Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Der Schulleiterin bezüglich des hygienischen Zustandes der Klassen, Turnsäle, Toiletten etc. 

Teilnahme mit beratender Stimme (über Einladung), wenn Gesundheitsangelegenheiten behandelt werden:

  • Konferenzen
  • Schulforumssitzungen

Überprüfung:

  • Aller Einrichtungen zur Ersten-Hilfe-Leistung, in Zusammenarbeit mit der Ersten-Hilfe-Beauftragten, Frau VOL Gabriele Schmid

Mitwirkung:

Bei allen vorbeugenden Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Schüler/innen